Die Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland
Die Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland zählt heute schätzungsweise 100.000 Mitglieder, verteilt auf über 60 Kirchengemeinden. Amtierendes Oberhaupt ist seit Dezember 2012 in Funktion als Erzbischof und Patriarchalvikar Seine Eminenz Mor Philoxenus Mattias Nayis. Der Bischofssitz befindet sich im St. Jakob v. Sarug Kloster in Warburg (Westfalen).
Die erste systematische Organisation der Syrisch-Orthodoxen Kirche in Deutschland fand seit 1979 in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) statt, welcher 1997 zur Konstituierung einer Erzdiözese weiterentwickelt wurde.
Zu Beginn des Jahres 2018 hat die Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien e.V. bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Antrag mit der Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland e.V. mit Sitz in Warburg vom 27. Februar 2018, in Kraft getreten am 16. März 2018 (GV.NRW S. 143), aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV.NRW S. 604) entsprochen. Der ursprüngliche Verein Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland e.V. hat bei der Antragstellung die Funktion übernommen, der Erzdiözese zur Rechteverleihung zu verhelfen. Nach der Rechteverleihung gilt der Verein als aufgelöst. Die Körperschaft gilt dann als sein Rechtsnachfolger.
Die Arbeit der Erzdiözese wird durch den Diözesanrat, der das höchste Entscheidungs- und Exekutivorgan der Erzdiözese ist, geleitet. Der Vorstand des Diözesanrates – auch Diözesanvorstand oder Vorstand genannt – setzt sich zusammen aus dem Erzbischof, dem ersten Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (zweiter Vorsitzender), dem ersten Schriftführer und dem ersten Kassierer. Ferner gehören dem Diözesanrat der erste pastorale Vertreter und dessen Stellvertreter sowie weitere sechs Vertreter an. Diese werden als Ausschussvorsitzende – hiervon sechs – aus der Mitte der Mitgliederversammlung und zwei aus der Mitte des Pastoralkonvents gewählt, so dass sich der Diözesanrat mit dem Erzbischof als Oberhaupt des Diözesanrates aus insgesamt 13 Personen zusammensetzt.
LISTE DER MITGLIEDER DES DIÖZESANRATES DER SYRISCH-ORTHODOXEN KIRCHE VON ANTIOCHIEN IN DEUTSCHLAND
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